Sachverständigenbüro
Markus Runkel
von der Handwerkskammer zu Köln
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk
VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen von elektrischen Anlagen
Unsere Leistungen:
Gerichtsgutachten
Wenn es zu einem Streit zwischen Kunde und Handwerker kommt, landet dieser Fall oftmals vor Gericht. Da der Richter in der Regel die streitigen Arbeiten nicht beurteilen kann, wird in solchen Fällern ein Sachverständiger damit beauftragt.
Privatgutachten
Auch Privatpersonen, Rechtsanwälte, Gewerbebetriebe oder Versicherungen benötigen hin und wieder ein Gutachten, um Streitigkeiten zu klären.
Schiedsgutachten
Wenn beide Parteien bereit sind, sich gütlich zu einigen, kann der Sachverständige als Schiedgtachter zu einer außergerichtlichen, für beide Seiten bindenden Einigung, beitragen.
Prüfung nach PrüfVO
Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen nach Baurecht durch einen zugelassenen Prüfsachverständigen.
Sachverständige
Die Bezeichung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das führt dazu, dass Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, sich als Sachverständige bezeichnen und sich auf dem Markt betätigen. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vorgesehen. Diese öffentliche Bestellung bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besoners qualifiziert ist.
Qualifikation
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sei sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht deren Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Wenn die Qualifikation nicht mehr gegeben ist, kann der öffentlich bestellte Sachverständige seinen Status auch wieder verlieren. Eine ständige Fort- und Weiterbildung ist daher oberste Pflicht eines jeden Sachverständigen.
Gesetzgebung
Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den Gestzgeber dazu bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen.